Schnellübersicht
Die World Taekwondo Federation
Erlassen: 28. Mai, 1973
Überarbeitet: 1. Oktober, 1977
Überarbeitet: 23. Februar, 1982
Überarbeitet: 19.Oktober, 1983
Überarbeitet: 1. Juni, 1986
Überarbeitet: 7. Oktober, 1989
Überarbeitet: 26. Oktober, 1991
Überarbeitet: 18. November, 1997 (Gültig ab 1. Juli 1998)
Artikel 1. Zweck
Der Zweck der Wettkampfordnung besteht darin alle Angelegenheiten von Wettkämpfen auf allen Ebenen, die von der WTF, regionalen Verbänden oder nationalen Mitgliedsverbänden unterstützt und/oder organisiert werden, gerecht und reibungslos zu regeln und dabei die Anwendung von standardisierten Regeln sicherzustellen.
Artikel 2. Anwendung
Die Wettkampfordnung soll für alle Wettkämpfe gelten, die von der WTF, jedem regionalen Verband oder nationalen Mitgliedsverband unterstützt oder organisiert werden. Jeder Mitgliedsverband, der beabsichtigt irgendeinen Teil der Wettkampfordnung zu ändern, muß jedoch zuvor die Zustimmung der WTF einholen.
Artikel 3. Wettkampffläche
Die Wettkampffläche soll 12m x 12m in metrischen Einheiten messen und eine ebene Oberfläche ohne hinderliche Erhebungen besitzen.
Die Wettkampffläche soll mit einer elastischen Matte bedeckt sein.
Die Wettkampffläche darf jedoch falls erforderlich auf einer Plattform von 0.5m - 0.6m Höhe aufgebaut sein. Für die Sicherheit der Wettkämpfer soll der äußere Teil der Berandungslinie in einem Winkel kleiner 30° geneigt sein.
- Markierung der Wettkampffläche
- Die Wettkampffläche hat die Ausmaße 12m x 12m. Eine Fläche von 8m x 8m im Inneren der Wettkampffläche soll als Kampffläche, der äußere Teil als Sicherheitszone, bezeichnet werden.
- Die Abgrenzung der Kampffläche und der Sicherheitszone soll durch unterschiedliche Farbgebung der beiden Flächen hervorgehoben werden, oder durch eine weiße Linie mit 5cm Breite gekennzeichnet werden, wenn die gesamte Fläche einfarbig ist.
- Die Grenzlinie zwischen der Kampffläche und der Sicherheitszone soll als Warnlinie bezeichnet werden. Die Berandungslinie der Wettkampffläche soll als Grenzlinie bezeichnet werden.
- Angabe von Positionen
- Position des Kampfleiters (Referee)
Die Position des Kampfleiters soll an einem Punkt 1.5m hinter dem Mittelpunkt der Wettkampffläche in Richtung der dritten Grenzlinie markiert werden und als Kampfleiter-Markierung bezeichnet werden. - Position der Punktrichter
Die Position des ersten Punktrichters soll an einem Punkt 0.5 m nach außen von der ersten Grenzlinie mit Blick auf die Mitte der Wettkampffläche markiert sein. Die Position des zweiten Punktrichters soll 0.5m nach außen von der unteren Ecke der zweiten Grenzlinie mit Blick auf die Mitte der Wettkampffläche markiert sein. Die Position des dritten Punktrichters soll gegenüber der Position des zweiten Punktrichters an der vierten Grenzlinie markiert sein. - Position des Zeitnehmers
Die Position des Zeitnehmers soll an einem Punkt 1.5m hinter der Position des ersten Punktrichters und 3m nach links markiert werden. - Position des Arztes
Die Position des Arztes soll an einem Punkt 6m rechts von der Position des Zeitnehmers markiert werden. - Position der Wettkämpfer
Die Position der Wettkämpfer soll an einem Punkt markiert werden, der jeweils 1m links und rechts vom Mittelpunkt der Wettkampffläche, in Richtung der Position des ersten Punktrichters, liegt. Auf der rechten Seite soll die Markierung des blauen Wettkämpfers sein, auf der linken die Markierung des roten Wettkämpfers. - Position der Betreuer (Coaches)
Die Position der Betreuer soll an einem Punkt in 1m Entfernung von der Mitte der Grenzlinie auf der Seite jedes Wettkämpfers markiert sein. - Position des Kontrolltisches
Die Position des Kontrolltisches soll sich zur Überprüfung der Schutzausrüstung des Wettkämpfers nahe dem Zugang zur Wettkampffläche befinden.
| I. Wettkampffläche | 1. Markierung des Kampfleiters (Referee) |
| II. Sicherheitszone | 2. Markierung der Punktrichter |
| III. Kampffläche | 3. Markierung des Zeitnehmers |
| IV. Warnlinie | 4. Markierung des Arztes |
| V. Grenzlinie | 5-1. Markierung des blauen Wettkämpfers |
| V-I. Erste Grenzlinie | 5-2. Markierung des roten Wettkämpfers |
| * | 6-1. Markierung des blauen Betreuers |
| 6-2. Markierung des roten Betreuers | |
| 7. Kontrolltisch | |
| * zweite, dritte und vierte Grenzlinie im Uhrzeigersinn angeordnet. |
Artikel 4. Wettkämpfer
- Qualifikation der Wettkämpfer
- Der/die WettkämpferIn muß die Nationalangehörigkeit der teilnehmenden Mannschaft besitzen
- Er/sie muß vom nationalen Taekwondo-Verband gemeldet sein.
- Er/sie muß InhaberIn einer von Kukkiwon/WTF herausgegebenen Dan-Urkunde sein. Im Falle der Jugend Taekwondo Weltmeisterschaften muß er/sie im Jahr der Meisterschaft zwischen 14 und 17 Jahre alt und InhaberIn eines Kukkiwon Poom/Dan sein.
- Bekleidung der WettkämpferIn
- Der/die WettkämpferIn soll einen Taekwondo Anzug (Dobok) und Schutzkleidung tragen, die von der WTF anerkannt ist.
- Vor Betreten der Wettkampffläche trägt der/die WettkämpferIn soll eine Schutzweste, Kopfschutz, Tiefschutz, Unterarm und Schienbeinschützer. Tiefschutz, Unterarm und Schienbeinschützer sollen unter dem Taekwondo-Anzug getragen werden. Der/die WettkämpferIn soll seine/ihre eigene von der WTF anerkannte Schutzausrüstung mitbringen.
- Medizinische Prüfung
- Die Verwendung oder Verabreichung von Drogen oder chemischen Substanzen, wie sie in der IOC Doping-Verordnung festgelegt sind, ist verboten.
- Die WTF kann jede medizinische Untersuchung durchführen, die sie für notwendig hält, um nachzuweisen, ob ein(e) WettkämpferIn einen Verstoß gegen diese Verordnung begangen hat. Jeder Sieger der diese Untersuchung verweigert oder für den bewiesen ist, daß er/sie einen solchen Verstoß begangen, hat soll aus der Rangliste entfernt werden und der Titel soll an den/die nächste(n) WettkämpferIn in der Rangliste weitergegeben werden.
- Das Organisationskomitee soll für die Vorbereitungen der medizinischen Untersuchungen verantwortlich sein.
Artikel 5. Gewichtsklassen
1. Gewichtsklassen werden in Männer und Frauen unterteilt.
2. Die Gewichtsklassen sind wie folgt eingeteilt:
| Gewichtsklasse | Männer | Frauen |
| Nadelgewicht | nicht höher als 54 kg | nicht höher als 47 kg |
| Fliegengewicht | über 54 kg nicht höher als 58 kg | über 47 kg nicht höher als 51 kg |
| Bantamgewicht | über 58 kg nicht höher als 62 kg | über 51 kg nicht höher als 55 kg |
| Federgewicht | über 62 kg nicht höher als 67 kg | über 55 kg nicht höher als 59 kg |
| Leichtgewicht | über 67 kg nicht höher als 72 kg | über 59 kg nicht höher als 63 kg |
| Weltergewicht | über 72 kg nicht höher als 78 kg | über 63 kg nicht höher als 67 kg |
| Mittelgewicht | über 78 kg nicht höher als 84 kg | über 67 kg nicht höher als 72 kg |
| Schwergewicht | über 84 kg | über 72 kg |
3. Die Gewichtsklassen für die Olympischen Spiele sind wie folgt eingeteilt:
| Männer | Frauen |
| nicht höher als 58 kg | nicht höher als 49 kg |
| über 58 kg nicht höher als 68 kg | über 49 kg nicht höher als 57 kg |
| über 68 kg nicht höher als 80 kg | über 57 kg nicht höher als 67 kg |
| über 80 kg | über 67 kg |
4. Die Gewichtsklassen für die Jugendweltmeisterschaften sind wie folgt eingeteilt:
| Gewichtsklasse | Männer | Frauen |
| Nadelgewicht | nicht höher als 45kg | nicht höher als 42 kg |
| Fliegengewicht | über 45 kg nicht höher als 48 kg | über 42 kg nicht höher als 44 kg |
| Bantamgewicht | über 48 kg nicht höher als 51 kg | über 44 kg nicht höher als 46 kg |
| Federgewicht | über 51 kg nicht höher als 55 kg | über 46 kg nicht höher als 49 kg |
| Leichtgewicht | über 55 kg nicht höher als 59 kg | über 49 kg nicht höher als 52 kg |
| Weltergewicht | über 59 kg nicht höher als 63 kg | über 52 kg nicht höher als 55 kg |
| Leichtes Mittelgewicht | über 63 kg nicht höher als 68 kg | über 55 kg nicht höher als 59 kg |
| Mittelgewicht | über 68 kg nicht höher als 73 kg | über 59 kg nicht höher als 63 kg |
| Leichtes Schwergewicht | über 73 kg nicht höher als 78 kg | über 63 kg nicht höher als 68 kg |
| Schwergewicht | über 78 kg | über 68 kg |
Artikel 6. Klassifikation und Wettkampfarten
- Wettkämpfe sind wie folgt unterteilt:
- Einzelkämpfe sollen normalerweise zwischen Wettkämpfern in derselben Gewichtsklasse stattfinden. Falls notwendig, können benachbarte Gewichtsklassen zusammengelegt werden, um eine gemeinsame Klasse zu bilden.
- Mannschaftskämpfe:Wettkampfsysteme
- Fünf (5) Wettkämpfer in folgende Gewichtsklassen eingeteilt
| Männer | Frauen |
| nicht höher als 54 kg | nicht nicht höher als 47 kg |
| über 54 kg nicht höher als 63 kg | über 47 kg nicht höher als 54 kg |
| über 63 kg nicht höher als 72 kg | über 54 kg nicht höher als 61 kg |
| über 72 kg nicht höher als 82 kg | über 61 kg nicht höher als 68 kg |
| über 82 kg | über 68 kg |
- Acht (8) Wettkämpfer in Gewichtsklassen eingeteilt
- Vier (4) Wettkämpfer in Gewichtsklasssen eingeteilt
(Zusammenlegung der acht Gewichtsklassen in vier indem zwei benachbarte Gewichtklassen zusammengefasst werden)
- Wettkampfarten
- K.O. System
- Jeder gegen jeden
- Taekwondo Wettkämpfe in den Olympischen Spielen sollen in Form von Einzelkämpfen stattfinden.
- Alle Wettkämpfe auf internationaler Ebene, die von der WTF anerkannt werden, sollen mit Teilnehmern aus mindestens vier Ländern, mit nicht weniger als vier Wettkämpfern in jeder Gewichtsklasse gebildet werden. Jede Gewichtsklasse mit weniger als vier Wettkämpfern kann in den offiziellen Ergebnissen nicht anerkannt werden.
Artikel 7. Dauer des Wettkampfes
Die Dauer des Wettkampfes soll für Männer und Frauen drei Runden von je drei Minuten und einer Minute Pause zwischen den Runden sein. Bei den Jugendweltmeisterschaften soll die Dauer drei Runden von je zwei Minuten und einer Minute Pause zwischen den Runden sein. Mit Zustimmung der WTF kann die Dauer des Wettkampfes jedoch auf drei Runden von je zwei Minuten mit einer Minute Pause zwischen den Runden verkürzt werden.
Artikel 8. Auslosungsverfahren
- Die Auslosung soll einen Tag vor dem ersten Wettkampf in Gegenwart von WTF-Offiziellen und Vertretern der Teilnehmerländer durchgeführt werden. Die Auslosung soll von der Nadelgewichtsklasse aufwärts in alphabetischer Reihenfolge der offiziellen englischen Namen der Teilnehmerländer durchgeführt werden.
- Für Teilnehmerländer, die bei der Auslosung nicht vertreten sind, sollen Stellvertreter für die Ziehung berufen werden.
- Die Reihenfolge der Auslosung kann entsprechend einer Entscheidung der Mannschaftsleiterkonferenz geändert werden.
Artikel 9. Wiegen
- Das Wiegen der WettkämpferInnen am Tag des Wettkampfes soll eine Stunde vor dem Wettkampf beendet sein.
- Während des Wiegens soll der Wettkämpfer Unterhosen und die Wettkämpferin soll Unterhosen und BH tragen. Das Wiegen kann jedoch auch nackt durchgeführt werden, wenn es der/die WettkämpferIn wünscht.
- Das Wiegen soll einmal durchgeführt werden, ein zusätzliches Wiegen ist jedoch den WettkämpferInnen während der offiziellen Wiegezeit gestattet, die sich nicht beim ersten Mal qualifiziert haben.
- Um nicht während dem offiziellen Wiegen disqualifiziert zu werden, soll in der Unterkunft der WettkämpferInnen oder in der Arena, für ein Vorwiegen eine Waage, dieselbe wie die offizielle Waage, zur Verfügung gestellt werden.
Artikel 10. Wettkampfbedingungen
- Aufruf der WettkämpferInnen
Die Namen der WettkämpferInnen sollen ab drei Minuten vor dem geplanten Start des Wettkampfes dreimal aufgerufen werden. Der/die WettkämpferIn, der/die es versäumt innerhalb einer Minute nach dem geplanten Start des Wettkampfes auf der Kampffläche zu erscheinen, soll als nicht angetreten betrachtet werden. - Physische Untersuchung und Kleidungsüberprüfung
Nach dem Aufruf sollen die WettkämpferInnen am Kontrolltisch von einem Prüfer, der von der WTF berufen wurde, einer physischen Untersuchung und Kleidungsüberprüfung unterzogen werden. Der/die WettkämpferIn soll keine Zeichen von Abneigung gegen diese Untersuchung zeigen und soll auch keine Gegenstände tragen, die dem/der anderen WettkämpferIn Schaden zufügen können. - Betreten der Wettkampffläche
Nach der Untersuchung soll der/die WettkämpferIn die Warteposition mit einem Betreuer betreten. - Beginn und Ende des Wettkampfes
Der Wettkampf soll in jeder Runde vom Kampfleiter mit dem Kommando "Shijak" (Start) begonnen und mit dem Kommando "Keuman" (Ende) beendet werden. - Verfahren vor dem Beginn und nach dem Ende des Wettkampfes
- Die WettkämpferInnen sollen einander gegenüberstehen und beim Kommando "Charyeot" (Achtung) und "Kyeong-ye" (Verbeugung) des Kampfleiters eine Verbeugung im Stehen machen. Eine stehende Verbeugung soll von der natürlichen stehenden Haltung von "Charyeot" durchgeführt werden, indem man sich in der Hüfte um einen Winkel von 30° vorwärts neigt, den Kopf in einem Winkel von mehr als 45° geneigt und die Fäuste geballt an Seiten der Beine.
- Der Wettkampfleiter soll den Kampf mit dem Kommando "Joon-bi" (Fertig) und "Shijak" (Start) beginnen.
- Nach dem Ende der letzten Runde, sollen die Wettkämpfer einander an ihren jeweiligen Positionen gegenüberstehen und sich beim Kommando "Charyeot", "Kyeong-ye" des Kampfleiters verbeugen. Danach sollen Sie in aufrechter Haltung die Bekanntgabe der Entscheidung durch den Kampfleiters abwarten.
- Der Kampfleiter soll den Sieger durch heben seiner eigenen Hand zur Seite des Siegers, der Siegerin bekanntgeben.
- Abgang der Wettkämpfer
- Verfahren für Mannschaftskämpfe
- Beide Mannschaften sollen einander, ab der Wettkämpfermarkierung zur ersten Grenzlinie hin in der eingereichten Mannschaftsreihenfolge aufgereiht, gegenüberstehen.
- Das Verfahren vor Beginn und nach dem Ende des Wettkampfes soll wie in Punkt 5 dieses Artikels durchgeführt werden.
- Beide Mannschaften verlassen die Kampffläche und stehen an der bezeichneten Fläche für den Kampf jedes Wettkämpfers bereit.
- Beide Mannschaften sollen sich unmittelbar nach dem Endkampf auf der Kampffläche einander gegenüber in einer Reihe aufstellen.
- Der Kampfleiter soll die Siegermannschaft durch Heben seiner eigenen Hand zur Seite der Siegermannschaft anzeigen.
Artikel 11. Erlaubte Techniken und Angriffsflächen
- Erlaubte Techniken
- Fausttechniken: Ausführung von Techniken unter Verwendung der Vorderseite von Zeigefinger und Mittelfinger der fest geballten Faust.
- Fußtechniken: Ausführung von Techniken unter Verwendung der Teile des Fußes unterhalb des Fußknöchels.
- Erlaubte Angriffsflächen
- Rumpf: Innerhalb einer Fläche, die von einer horizontalen Linie zwischen den Schlüsselbeinen bis hinunter zu einer horizontalen Linie am oberen Bogen des Beckens verläuft, sind Faust- und Fußangriffe erlaubt. Solche Angriffe sollen jedoch nicht gegen den Teil des Rückens durchgeführt werden, der nicht durch die Schutzweste bedeckt ist.
- Gesicht: Die Angriffsfläche ist die Vorderseite des Gesichtes vom Haaransatz bis zu beiden Ohren. Lediglich Fußtechniken sind erlaubt.
Artikel 12. Trefferpunkte
- Erlaubte Angriffsflächen
- Der Mittelteil des Rumpfes: Der Unterleib und beide Flanken des Oberkörpers.
- Gesicht: Die zulässigen Teile des Gesichtes
- Punkte sollen vergeben werden, wenn erlaubte Techniken präzise und kraftvoll auf die erlaubten Angriffsflächen des Körpers ausgeführt wurden. Wenn jedoch ein Wettkämpfer durch einen Angriff des Gegners auf einen Teil der Schutzweste niedergeschlagen wird, der nicht zu den erlaubten Angriffsflächen gehört, so soll eine solche Technik als Punkt betrachtet werden.
- Jede erfolgreiche Technik soll einen Punkt (+1) bringen.
- Das Gesamtwertung ergibt sich aus der Summe der erzielten Punkte nach den drei Runden.
- Ungültigkeit von Punkten: Die ausgeführte Technik wird bei folgenden Vorfällen nicht bewertet:
- Absichtliches Fallenlassen unmittelbar nach der Ausführung einer erlaubten Technik
- Begehen einer unzulässigen Handlung nach der Ausführung einer erlaubten Technik
- Anwendung irgendeiner verbotenen Aktion
Artikel 13: Trefferbewertung und Bekanntgabe
- Gültige Punkte sollen sofort festgehalten und bekanntgegeben werden.
- Bei der Verwendung von Kampfwesten, die nicht mit Elektronik ausgerüstet sind, sollen gültige Punkte sofort von jedem Punktrichter mit dem elektronischen Wertungsgerät oder mit dem Punktrichterzettel angezeigt werden.
- Beim Gebrauch von elektronischen Schutzwesten
- Gültige Treffer im Mittelteil des Rumpfes sollen automatisch vom Sender in der elektronischen Schutzweste aufgezeichnet werden.
- Gültige Treffer am Gesicht sollen von jedem Punktrichter mit dem elektronischen Wertungsgerät oder mit dem Punktrichterzettel festgehalten werden.
- Im Falle der Trefferanzeige mit dem elektronischen Wertungsgerät oder mit dem Punktrichterzettel, sollen als gültige Punkte diejenigen gelten, die von zwei oder mehr Punktrichtern anerkannt wurden.
Artikel 14. Verfehlungen
- Strafen für jegliche Verfehlungen sollen vom Kampfleiter verkündet werden.
- Im Falle von mehrfachen Verfehlungen, die gleichzeitig begangen werden, soll die schwerere Verfehlung verkündet werden.
- Verfehlungen werden in "Kyong-go" (Verwarnung) und "Gam-jeom" (Punktabzug) unterteilt.
- Zwei "Kyong-gos" sollen als Abzug von einem Punkt bewertet werden. Der ungerade "Kyong-go" soll jedoch bei der Gesamtwertung nicht berücksichtigt werden.
- Ein "Gam-jeom" soll als ein Minuspunkt (-1) gezählt werden.
- Leichte Verfehlungen: "Kyong-go" (Verwarnungen)
- Berührungen
- Fassen des Gegners
- Festhalten des Gegners
- Schieben des Gegners
- Berühren des Gegners mit dem Rumpf
- Negative Handlungen
- Absichtliches Übertreten der Warnlinie
- Ausweichen indem dem Gegner der Rücken zugekehrt wird
- Absichtliches Fallenlassen
- Vortäuschen von Verletzungen
- Angriffe
- Kopf- oder Kniestoß
- Absichtlicher Angriff auf die Genitalien
- Absichtliches Stampfen oder Treten auf irgendeinen Teil des Beines oder des Fußes
- Schlagen in das Gesicht des Gegners mit Hand oder Faust
- Unerwünschte Handlungen
- Gestikulieren des Wettkämpfers oder des Betreuers um Treffer oder Punktabzug anzuzeigen
- Äußerung unerwünschter Bemerkungen oder unsportliches Verhalten von Seiten des Wettkämpfers oder des Betreuers
- Der Betreuer verläßt die markierte Fläche während des Kampfes
- Schwere Verfehlungen: "Gam-jeom" Strafen
- Körperkontakt
- Werfen des Gegners
- Absichtliches Werfen des Gegners durch Umklammern des Angriffsfußes des Gegners in der Luft mit dem Arm
- Negative Handlungen
- Übertreten der Grenzlinie
- Absichtliche Störung des Kampfablaufes
- Angriffe
- Angriff auf einen zu Fall gekommenen Gegner
- Absichtlicher Angriff auf Rücken oder Hinterkopf
- Schwerwiegender Angriff auf das Gesicht des Gegners mit der Hand
- Unerwünschtes Handlungen
Gewalttätige oder extreme Bemerkungen oder Verhalten von Seiten eines Kämpfers/einer Kämpferin oder eines Betreuers
- Wenn ein/eine WettkämpferIn sich absichtlich weigert der Wettkampfordnung oder den Anweisungen des Kampfleiters Folge zu leisten, kann der Kampfleiter ihn/sie zur Strafe zum Verlierer erklären.
- Wenn der/die WettkämpferIn drei Minuspunkte (-3) empfängt, soll der Kampfleiter ihn/sie zur Strafe zum Verlierer erklären.
- Leichte Verfehlungen, "Kyong-go", und schwere Verfehlungen, "Gam-jeom", sollen im Gesamtergebnis der drei Runden gezählt werden.
Artikel 15. Entscheidung bei Überlegenheit
- Im Falle eines Unentschieden durch Punktabzug, soll der/die WettkämpferIn SiegerIn werden, der/die in den drei Runden überhaupt einen Punkt oder mehr Punkte erhalten hat.
- Im Falle eines anderen Unentschieden als in Fall 1 oben, (wo beide Wettkämpfer dieselbe Anzahl Punkte oder Punktabzüge erhalten haben) soll der Sieger vom Kampfleiter aufgrund seiner Überlegenheit während aller drei Runden bestimmt werden.
- Eine Entscheidung bei Überlegenheit soll auf der Grundlage der Initiative getroffen werden, die während des Wettkampfes demonstriert wurde.
Artikel 16. Entscheidungen
- Sieg durch K.O.
- Sieg durch Abbruch des Kampfes durch den Kampfleiter (RSC)
- Sieg nach Punkten oder durch Überlegenheit
- Sieg durch Aufgabe
- Sieg durch Disqualifikation
- Sieg durch Straferklärung des Kampfleiters
Artikel 17. Niederschlag
- Wenn durch die Wucht einer vom Gegner, von der Gegnerin ausgeführten Technik ein Teil des Körpers, außer der Fußsohle, den Boden berührt.
- Wenn ein(e) WettkämpferIn schwankt und dabei keine Absicht oder Möglichkeit zeigt den Kampf fortzuführen.
- Wenn der Kampfleiter befindet, daß der Wettkampf aufgrund einer vom Gegner kraftvoll gelandeten Technik nicht weitergeführt werden kann.
Artikel 18. Vorgehen im Falle eines Niederschlages
- Wenn ein(e) WettkämpferIn durch einen erlaubten Angriff des Gegners niedergeschlagen wurde, soll der Kampfleiter folgende Maßnahmen ergreifen:
- Der Kampfleiter soll den Angreifer von dem/der niedergeschlagenen WettkämpferIn durch das Kommando "Kalyeo" (Unterbrechung) fernhalten.
- Der Kampfleiter soll zum/zur niedergeschlagenen WettkämpferIn in Sekundenabständen laut von "Hanah" (eins) nach "Yeol" (zehn) zählen und dabei mit Handzeichen das Verstreichen der Zeit anzeigen.
- Falls der/die niedergeschlagene WettkämpferIn während des Anzählens des Kampfleiters aufsteht und den Kampf fortzusetzen wünscht, soll der Kampfleiter bis auf "Yeodul" (acht) weiterzählen, um dem/der niedergeschlagenen WettkämpferIn Gelegenheit zur Erholung zu geben. Der Kampfleiter soll dann feststellen ob der/die WettkämpferIn wieder hergestellt ist und in diesem Fall den Wettkampf durch das Kommando "Kyesok" (weiter) fortsetzen.
- Wenn ein(e) niedergeschlagene(r) WettkämpferIn beim Anzählen bis "Yeodul" seine/ihre Absicht den Kampf fortzusetzen nicht demonstrieren kann, soll der Kampfleiter den/die andere(n) WettkämpferIn als Sieger durch K.O. bekanntgeben.
- Das Anzählen soll sogar bis nach dem Ende der Runde oder nach dem Ablauf der Kampfzeit fortgesetzt werden.
- Falls beide WettkämpferInnen niedergeschlagen sind, soll der Kampfleiter weiter zählen, so lange eine(r) der beiden WettkämpferInnen noch nicht genügend wiederhergestellt ist.
- Wenn beide WettkämpferInnen bis zum Anzählen bis "Yeol" nicht wiederhergestellt sind, soll der Sieger anhand der Punktezahl vor dem Niederschlag bestimmt werden.
- Wenn nach dem Urteil des Kampfleiters ein/eine KämpferIn nicht imstande ist weiterzukämpfen, kann er den Sieger entweder ohne Anzählen oder während des Anzählens bestimmen.
- Vorschriften, die nach dem Kampf befolgt werden müssen
Jede(r) KämpferIn, der/die einen Knock-out aufgrund eines Schlages zum Kopf erleidet, darf die nächsten 30 Tage nicht an Wettkämpfen teilnehmen
Bevor er/sie nach 30 Tagen zu einem neuen Kampf antritt, muß er/sie von einem vom nationalen Taekwondo-Verband festgelegten Arzt untersucht werden. Dieser muß bestätigen, daß der/die WettkämpferIn wiederhergestellt und imstande ist zu kämpfen.
Artikel 19. Vorschriften für die Aussetzung des Kampfes
Wenn ein Kampf aufgrund der Verletzung von einem/einer oder beiden KämpferInnen unterbrochen ist, soll der Kampfleiter folgende Maßnahmen ergreifen:
- Der Kampfleiter soll den Kampf durch das Kommando "Kalyeo" aussetzen und den Zeitnehmer durch das Kommando "Geshi" (aussetzen) auffordern das Zeitnehmen auszusetzen.
- Der Kampfleiter soll dem/der KämpferIn gestatten innerhalb einer Minute Erste Hilfe zu erhalten.
- Der/die WettkämpferIn, der/die trotz einer leichten Verletzung, nicht die Absicht zeigt den Kampf nach einer Minute fortzusetzen, soll vom Kampfleiter zum Verlierer erklärt werden.
- Falls die Wiederaufnahme des Kampfes nach einer Minute nicht möglich ist, soll der/die WettkämpferIn, der/die diese Verletzung durch einer schwere Verfehlung, die eine "Gam-jeom" Strafe verlangt, verursacht hat, zum Verlierer erklärt werden.
- Falls beide Wettkämpfer niedergeschlagen sind und nicht imstande sind den Kampf nach einer Minute fortzusetzen, soll der Sieger anhand der Punktzahl ermittelt werden, die erreicht wurde, bevor die Verletzungen aufgetreten sind.
- Wenn der Gesundheitszustand eines Wettkämpfer für gefährdet erachtet wird, da er bewußtlos ist oder in einen anscheinend kritischen Zustand fällt, soll der Kampfleiter den Kampf sofort ausgesetzen und Erste Hilfe anordnen. Der Kampfleiter soll den Wettkämpfer, der die Verletzung verursacht hat, zum Verlierer erklären, falls man einen verbotenen Angriff, der eine "Gam-jeom" Strafe verlangt, für ihre Ursache hält. Falls dieser Angriff keine "Gam-jeom" Strafe verlangt, soll der Sieger anhand der Punktzahl ermittelt werden, die erreicht wurde, bevor der Kampf ausgesetzt wurde.
Artikel 20. Kampfleiter und Punktrichter
- Qualifikationen
Inhaber eines internationalen Kampfleiterpasses, der von WTF registriert ist. - Pflichten
- Kampfleiter
- Der Kampfleiter soll die Kontrolle über den Kampf haben
- Der Kampfleiter soll "Shijak", "Kuman", "Kalyeo", "Keysok" und "Geshi", Sieger und Verlierer, Punktabzug, Verwarnungen und Aufgabe erklären. Alle Erklärungen des Kampfleiters sollen abgegeben werden, wenn die Ergebnisse bestätigt sind.
- Der Kampfleiter soll das Recht haben im Einklang mit den geltenden Regeln unabhängige Entscheidungen zu treffen.
- Der Kampfleiter soll keine Punkte vergeben
- Im Falle eines Unentschieden oder eines Kampfes ohne Punkte, soll die Entscheidung bei Überlegenheit von dem Kampfleiter nach drei Runden gefällt werden.
- Punktrichter
- Die Punktrichter sollen gültige Punkte sofort festhalten.
- Die Punktrichter sollen ihre Meinung offen vorbringen wenn sie vom Kampfleiter dazu aufgefordert werden.
- Verantwortung für die Entscheidung
Entscheidungen von Kampfleitern und Punktrichtern sollen schlüssig sein. Kampfleiter und Punktrichter sollen dem Protestkomitee für diese Entscheidungen verantwortlich sein. - Bekleidung von Kampfleitern und Punktrichtern
- Die Kampfleiter und Punktrichter sollen die von der WTF vorgeschriebene Bekleidung tragen.
- Die Kampfleiter und Punktrichter sollen keine Gegenstände bei sich tragen oder auf die Kampffläche bringen, die den Kampf stören können.
Artikel 21: Zeitnehmer
Der Zeitnehmer soll die Zeit des Wettkampfes, die Auszeiten und Aussetzungen des Kampfes nehmen. Außerdem soll er erhaltene Punkte und/oder Punktabzüge protokollieren und sichtbar darstellen.
Artikel 22. Berufung von Offiziellen
- Zusammensetzung des Kampfgerichts
- Bei der Verwendung von nicht-elektronischen Schutzwesten
Das Kampfgericht besteht aus einem Kampfleiter und drei Punktrichtern. - Bei der Verwendung von elektronischen Schutzwesten
Das Kampfgericht besteht aus einem Kampfleiter und zwei Punktrichtern
- Berufung des Kampfgerichts
- Kampfleiter und Punktrichter sollen berufen werden, nachdem der Zeitplan des Wettkampfes festliegt.
- Einem Wettkampf sollen nicht Kampfleiter und Punktrichter mit derselben Nationalität wie einer der Wettkämpfer zugewiesen werden. Wenn die Anzahl der Kampfleiter und Punktrichter nicht ausreicht, soll jedoch eine Ausnahme für die Punktrichter gemacht werden.
Artikel 23. Sonstige Angelegenheiten, die nicht in den Wettkampfregeln festgelegt sind
Im Falle, daß Angelegenheiten eintreten, die nicht in den Wettkampfregeln festgelegt sind, sind sie folgendermaßen zu behandeln:
- Angelegenheiten, die sich auf den Wettkampf beziehen, sollen durch Konsens des Kampfgerichts des entsprechenden Wettkampfes entschieden werden.
- Angelegenheiten, die sich nicht auf einen bestimmten Wettkampf beziehen, sollen vom Exekutivkomitee oder dessen Stellvertreter entschieden werden.
- Das Organisationskomitee soll zur Aufzeichnung und Dokumentation des Kampfgeschehens an jeder Kampffläche einen Videorecorder bereitstellen.
Artikel 24. Protestverfahren
- Zusammensetzung des Protestkomitees
- Qualifikationen: Mitglieder des Exekutivkomitees der WTF oder Personen mit hinreichender Taekwondo Erfahrung, die vom WTF-Präsidenten oder dem Generalsekretär empfohlen wurden.
- Zusammensetzung: Ein Vorsitzender und weniger als sechs Mitglieder
- Berufungsverfahren: Der Vorsitzende und die Mitglieder des Protestkomitees werden vom WTF-Präsidenten auf Empfehlung des WTF-Generalsekretärs berufen werden.
- Zuständigkeit: Das Protestkomitee soll mit seiner Entscheidung über Einsprüche Fehlentscheidungen korrigieren. Ferner soll es disziplinarische Maßnahmen gegen die Offiziellen, die Fehlentscheidungen getroffen haben oder gegen die Regeln verstoßen haben, einleiten. Die entsprechenden Ergebnisse sollen an das WTF-Sekretariat gesandt werden.
- Einspruchsverfahren
- Falls es einen Widerspruch gegen eine Entscheidung gibt, muß ein(e) Delegierter innerhalb von zehn Minuten nach dem entsprechenden Kampf einen Antrag auf Überprüfung der Entscheidung (Antrag auf Einspruch) zusammen mit der vorgeschriebenen Gebühr beim Protestkomitee einreichen.
- Die Überprüfung soll unter Ausschluß der Mitglieder mit derselben Nationalität wie die beiden betroffenen WettkämpferInnen stattfinden. Der Beschluß der Beratung soll per Mehrheitsentscheid gefällt werden.
- Die Mitglieder des Protestkomitees können den Kampfleiter und die Punktrichter zur Bestätigung der Ereignisse herbeirufen.
- Die Entscheidung des Protestkomitees ist endgültig. Es werden keine weiteren Einspruchsmittel angewandt.

